Kieferorthopädie

Kieferorthopädie in unserer Ordination in St. Veit an der Glan

Dr. med. dent. Tamara Hanser

Durch unsere Spezialisierung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie sind wir in der Lage, Ihnen ein umfassendes Spektrum an Behandlungen von Zahn- und Gebissfehlstellungen anzubieten. Das Ziel liegt dabei stets in einem zufriedenstellenden, ästhetischen Resultat für den Patienten.

Kieferanomalien erkennen und behandeln

Der Kieferorthopäde beschäftigt sich mit der Diagnose und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Diese stellen nicht nur ein ästhetisches Problem dar, sondern können unbehandelt auch die Kaufunktion beeinträchtigen, zu Parodontose, Sprachstörungen, Karies oder Zahnfleischentzündungen führen. Kieferanomalien können vererbt oder erworben sein, in vielen Fällen handelt es sich um eine Kombination aus beidem. Eine regelmäßige Untersuchung ab dem 4. Lebensjahr (Milchgebiss) und dann wieder im 8. und 12.Lebensjahr (frühes und spätes Wechselgebiss) gibt Aufschluss über den Zahnstatus und die erforderliche Therapiemaßnahme.

Korrektur von Kieferfehlstellungen

Die Grundlage für unseren Behandlungsplan bilden Diagnose (Abdruck, Zahnmodell, Röntgen) und IOTN-Feststellung. Mit festsitzenden und herausnehmbaren Spangen stehen grundsätzlich zwei Behandlungsalternativen zur Wahl, wobei der festsitzenden Apparatur vor allem in jungen Jahren in den meisten Fällen der Vorzug zu geben sein wird. Leichte Zahnfehlstellungen lassen sich aber auch noch im Erwachsenenalter korrigieren. Gerne informieren wir Sie in unserer Zahnarztpraxis in St. Veit an der Glan über alle Einzelheiten inkl. der zu erwartenden Kosten und erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Behandlungsplan.

Rückerstattung durch die Krankenkassen

Eine teilweise Refundierung durch die Krankenversicherungen ist möglich, wenn eine entsprechende kiefer- orthopädische Behandlung von der Krankenkasse bewilligt wird. Bei Kindern und Jugendlichen mit schweren Fehlstellungen (bei IOTN 4 und 5) werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Festsitzende kieferorthopädische Behandlungen (Brackets) bei IOTN 4 und 5 zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr werden, abhängig von der jeweiligen Krankenkasse, zu 80% bis 100% (vom Kassentarif) refundiert.